Die Bundesregierung

2022-09-17 12:03:13 By : Ms. Snow Gao

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Der Mindestlohn steigt, die Pfandpflicht wird ausgeweitet und das Kükentöten wird verboten – im Januar treten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft. Einige Neuregelungen hängen mit der Corona-Pandemie zusammen. Das Wichtigste im Überblick. 

Mit dem Jahreswechsel treten eine Reihe neuer gesetzlicher Regeln in Kraft.

Foto: Getty Images/iStockphoto/Dilok Klaisataporn

Seit dem 12. Dezember gilt die „einrichtungsbezogene“ Impfpflicht. Bis zum 15. März müssen Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen. Apothekerinnen und Apotheker sowie Tier- oder Zahnärzte dürfen impfen. Die Länder bekommen mehr Möglichkeiten für regionale Maßnahmen gegen die Pandemie.

Am 24. November traten die wesentlichen Änderungen am Infektionsschutzgesetz und weiterer Gesetze in Kraft: Am Arbeitsplatz gilt 3G für Beschäftigte und Arbeitgeber. Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie im Flugverkehr gilt 3G für Fahr- beziehungsweise Fluggäste sowie für Kontroll- und Servicepersonal. Mit diesem Gesetzespaket werden auch Sonderregelungen wie der Pflege-Schutzschirm und die Ausweitung der Kinderkrankentage bis in den März 2022 verlängert.

Die Überbrückungshilfe III wird bis Ende März 2022 als Überbrückungshilfe IV fortgeführt. Auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der großen Unternehmen bei der Bewältigung der Pandemiefolgen helfen soll, läuft weiter bis Ende Juni 2022.

Der Anspruch auf erhöhtes Kurzarbeitergeld wird bis Ende März 2022 verlängert. Auch Beschäftigte, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind, können von Januar bis März 2022 Anspruch auf die erhöhten Leistungssätze erhalten. Die Regelung soll es betroffenen Menschen erleichtern, durch längere Kurzarbeit eingetretene Einkommensverluste auszugleichen.

Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wird bis 31. März 2022 verlängert. Das bedeutet Planungssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte in der Pandemie. Die Verordnung tritt am 1. Januar in Kraft.

Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wird im Jahr 2022 auf 46.060 Euro angehoben. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zur Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt werden damit erleichtert. Der Gesetzgeber reagiert damit auf Personalengpässe durch die Covid-19-Pandemie.

In der Künstlersozialversicherung wurden Maßnahmen getroffen, um Härten infolge der Corona-Pandemie zu vermeiden. Der Abgabesatz der Künstlersozialabgabe bleibt dank zusätzlicher Bundesmittel stabil bei 4,2 Prozent. Darüber hinaus bleibt die jährliche Mindesteinkommensgrenze im Künstlersozialversicherungsgesetz für Versicherte auch für das Jahr 2022 ausgesetzt.

Betriebsversammlungen sowie Versammlungen weiterer Ausschüsse und Gremien können wieder virtuell durchgeführt werden. Die entsprechenden pandemiebedingten Sonderregelungen sind befristet bis zum 19. März 2022 mit Möglichkeit der einmaligen Verlängerung durch Beschluss des Deutschen Bundestages.

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar auf 9,82 Euro. Die Anhebung beruht auf dem Vorschlag der Mindestlohnkommission vom 30. Juni 2020.

Ab 1. Januar können sich Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen online arbeitslos melden. Eine persönliche Arbeitslosmeldung vor Ort bleibt aber möglich.

Menschen mit Behinderungen sollen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Mit dem Teilhabestärkungsgesetz werden die Chancen am Arbeitsmarkt erhöht, der Zugang zu einer regulären Ausbildung ermöglicht und der Schutz vor Gewalt verbessert.

Ab 1. Januar können auch junge Menschen mit Behinderungen, die bereits im Arbeitsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung tätig sind, mithilfe des Budget für Ausbildung eine reguläre betriebliche Ausbildung oder eine Fachpraktikerausbildung aufnehmen.

Mit den Einheitlichen Ansprechstellen werden ab 2022 alle Arbeitgeber dabei unterstützt, schwerbehinderte Menschen einzustellen. In den Ansprechstellen wird zu Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen beraten. Die Ansprechpartner unterstützen auch bei der Antragsstellung.

In der Sozialversicherung werden zum 1. Januar die Beitragsbemessungsgrenzen an die Einkommensentwicklung angepasst.

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt weiterhin 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,7 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung. Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte wird für das Kalenderjahr 2022 monatlich 270 Euro (West) beziehungsweise 260 Euro (Ost) betragen.

Im Zuge der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters in der gesetzlichen Rentenversicherung („Rente mit 67“) steigen die Altersgrenzen um einen weiteren Monat. Versicherte, die 1956 beziehungsweise 1957 geboren sind und für die keine Vertrauensschutzregelungen gelten, erreichen die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und zehn Monaten beziehungsweise mit 65 Jahren und elf Monaten.

Wer auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II angewiesen ist, bekommt ab Januar 2022 mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene erhalten dann 449 Euro im Monat – drei Euro mehr als bisher. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls.

Wer in jüngeren Jahren vermindert erwerbsfähig wird, hat in der Regel noch keine ausreichenden Rentenanwartschaften aufbauen können. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, wird so gestellt, als hätte er über den Eintritt der Erwerbsminderung hinaus so weitergearbeitet wie zuvor (Zurechnungszeit). Bei einem Beginn der Erwerbsminderungsrente im Jahr 2022 endet die Zurechnungszeit mit 65 Jahren und elf Monaten.

Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2022 erstmals automatisch erhöht und danach alle zwei Jahre entsprechend der Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Dadurch können viele einkommensschwache Haushalte weiter Wohngeld beziehen, die sonst aufgrund von Einkommenssteigerungen möglicherweise keinen Anspruch mehr gehabt hätten. Weniger Menschen müssen zu Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe wechseln, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Die Pflege in Deutschland wird verbessert – für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und das Pflegepersonal. Wenn Pflegebedürftige im Heim wohnen, zahlt die Pflegeversicherung ab 1. Januar einen Zuschlag. So werden Pflegebedürftige von steigenden Pflegekosten nicht überfordert.

Der Kinderzuschlag, den Familien mit geringem Einkommen zusätzlich zum Kindergeld erhalten, steigt um vier Euro. Ab 1. Januar 2022 beträgt der Höchstbetrag 209 Euro monatlich.

Der Unterhaltsvorschuss – also die finanzielle Unterstützung vom Staat für Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt erhalten – wird analog zum ebenfalls steigenden Mindestunterhalt angehoben. Der Höchstbetrag liegt ab 1. Januar 2022 je nach Alter des Kindes zwischen 177 und 314 Euro.

Der Grundfreibetrag für Erwachsene steigt ab 1. Januar 2022 an – um 204 Euro. Ledige zahlen 2022 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.948 Euro im Jahr Einkommensteuer, bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag. Damit wird das Existenzminimum für Erwachsene steuerfrei gestellt.

Die EEG-Umlage („Ökostrom-Umlage“) sinkt von 6,5 auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde. Grund dafür ist, dass die Förderung von erneuerbaren Energien seit 2021 teilweise durch den Bundeshaushalt finanziert wird. Gespeist wird dies durch Erlöse der in 2021 eingeführten CO2-Bepreisung sowie des Konjunkturpakets.

Für die drei Kernkraftwerke Brokdorf (Schleswig-Holstein), Grohnde (Niedersachsen) und Gundremmingen, Block C (Bayern) erlischt die Berechtigung zum Leistungsbetrieb zum 31. Dezember 2021. Ende 2022 folgen die letzten verbleibenden Atomkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2.

Ab dem 1. Januar 2022 müssen Gebäudeeigentümer den Mietern und Wohnungseigentümern monatlich Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen mitteilen, beispielsweise Informationen über den Brennstoffmix. Dies gilt für Wohnungen und Gebäude, in denen fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert sind. Es bedarf auch keines Ablesers mehr in der Wohnung oder im Haus. Endnutzer sollen damit zu einem bewussten und sparsamen Umgang mit Wärmeenergie angeregt werden. Die Regelung ist Teil der Heizkostenabrechnungsverordnung, die am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist.

Die aktuelle Innovationsprämie wird bis Ende 2022 verlängert. Damit erhalten Käufer von reinen E-Fahrzeugen ab dem 1. Januar weiterhin bis zu 9.000 Euro Förderung. Plug-in-Hybride werden mit maximal 6.750 Euro gefördert – allerdings nur, wenn sie eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweisen. Die CO2-Emissionsgrenze von 50 Gramm pro Kilometer bleibt bestehen.

Das Bezahlen an öffentlich zugänglichen E-Ladesäulen wird einfacher und nutzerfreundlicher. Dafür sorgt die novellierte Ladesäulenverordnung, die am 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Sie legt fest, dass Ladesäulen, die ab dem 1. Juli 2023 erstmalig in Betrieb genommen werden, mindestens das kontaktlose Bezahlen mit gängiger Kredit- und Debitkarte ermöglichen müssen.

Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, gegen den neuen EU-Führerschein eingetauscht werden. Das geschieht stufenweise, und die erste Frist endet zum 19. Januar 2022. Sie gilt für die Altersklasse von 1953 bis 1958. Der neue einheitliche und fälschungssichere EU-Führerschein im Scheckkartenformat hat eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren.

Ab dem 1. Januar 2022 sind alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und alle Getränkedosen pfandpflichtig. Eine Übergangsfrist bis 2024 gilt für Plastikflaschen mit Milchgetränken.

Ab 1. Januar 2022 dürfen Händler keine leichten Kunststofftragetaschen mehr an ihre Kundschaft ausgeben. Die Änderung im Verpackungsgesetz trägt dazu bei, die Umwelt vor Plastikmüll zu schützen. Weiter erlaubt sind nur leichte „Hemdchenbeutel“, die aus Hygienegründen oder für loses Obst und Gemüse angeboten werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können Elektroaltgeräte auch bei vielen Lebensmitteleinzelhändlern kostenlos abgeben. Für kleine Elektroaltgeräte, wie Handys oder Taschenlampen, gilt dies unabhängig vom Neukauf eines Produkts, für größere Altgeräte beim Kauf eines entsprechenden neuen Artikels. Die Regelung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Für Händler gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten.

Hersteller und Anbieter können ihre IT-Produkte mit dem IT-Sicherheitskennzeichen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auszeichnen. Sie sichern damit zu, dass ihre Produkte bestimmte Sicherheitseigenschaften besitzen.

Bei Geräten mit digitalen Elementen wie Tablets oder Smartwatches  gilt künftig eine Update -Pflicht. Anbieter sind zur regelmäßigen Aktualisierung ihrer Produkte verpflichtet. Außerdem wird die gesetzliche Vermutung, dass ein Mangel der Kaufsache bereits beim Kauf vorlag, von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert.

Die Nutzung digitaler Produkte wie Software , Apps und Streaming dienste ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Unternehmen sind nun verpflichtet die mangelfreie Leistung zu gewährleisten sowie Updates anzubieten. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Bisher wurden in Deutschland jedes Jahr rund 45 Millionen männliche Küken der Legehennen-Rassen getötet, weil sie keine Eier legen und sich nicht für die Fleischproduktion eignen. Ab dem 1. Januar 2022 ist das verboten. Damit ist Deutschland das weltweit erste Land, das diese Praxis verbietet.

Ab 1. Januar 2022 tritt die neue EU-Öko-Verordnung in Kraft. Neuheiten im Gesetz sind Änderungen im Kontrollsystem, neue Vorschriften für importierte Bio-Produkte, neue Anforderungen für Erzeuger und eine erweiterte Palette von Produkten, die als Bio-Produkte vermarktet werden können.

Mehr Pfändungsschutz ab dem 1. Januar 2022: Bei der Sachpfändung durch Gerichtsvollzieher wird auch der Bedarf anderer Personen berücksichtigt, die mit Schuldnern in einem gemeinsamen Haushalt leben. Vorher wurde dafür ausschließlich der Bedarf der Schuldner und deren Familien berücksichtigt. Generell unpfändbar sind ab 2022 Haustiere. Beim Weihnachtsgeld sind zukünftig zunächst 630 Euro geschützt.

Tattoofarben werden noch sicherer: Die Verwendung von mehr als 4.000 gefährlichen Chemikalien in Tätowierfarben und Permanent-Make-up wird ab 4. Januar 2022 EU-weit beschränkt. Grenzwerte hat die EU zum Beispiel für bestimmte Azofarbstoffe, karzinogene aromatische Amine, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Metalle und Methanol festgelegt. Tinten für Tattoos oder Permanent-Make-up müssen künftig für diesen Verwendungszweck gekennzeichnet sein.